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   LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 17 Ta 503/05   

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https://dejure.org/2005,18852
LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 17 Ta 503/05 (https://dejure.org/2005,18852)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2005 - 17 Ta 503/05 (https://dejure.org/2005,18852)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2005 - 17 Ta 503/05 (https://dejure.org/2005,18852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG; § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG
    Streitwertfestsetzung Kündigungsschutzverfahren und Mehrvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ZPO § 3; BGB § 779
    Gegenstandswert bei außerordentlicher Kündigung und hilfsweiser erklärter ordentlicher Kündigung - kein Mehrvergleich bei Erhöhung der Abfindung für den Fall vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 20.05.1997 - 7 Ta 120/97

    Streitwert: Antrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 17 Ta 503/05
    Dieses Titulierungsinteresse ist mit lediglich 25 % der Bruttomonatsvergütung des Klägers in Ansatz zu bringen - vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.1997 - 7 Ta 120/97 - AE 3/97 S. 102 und zuletzt vom 04.07.2005 - 17 Ta 258/05 - n.v. Vertretbar bewertet hat das Arbeitsgericht zudem Ziffer 6 des Vergleichs als Mehrvergleich mit 500, 00 EUR; dagegen wenden sich die Beschwerdeführer auch nicht.
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem

    Streitwertmäßig führt dies nicht zu einem Mehrwert (vgl. LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 503/05 - Beschluss vom 27.09.2005 - 17 Ta 560/05 -).
  • LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07

    Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich

    Für sie ist in gleicher Weise nur einmal der in § 42 Abs. 4 S.1 GKG genannte Wert anzusetzen (LAG Beschl. v. 25.04.2003 - 17 Ta (Kost) 6023/03; LAG Berlin Beschl. v. 23. Oktober 2001 - 17 Ta 6137/01 (Kost); LAG Rheinland-Pfalz 13.06.2001 - 2 Ta 619/01; LAG München 02.05.2006 - 7 Ta 138/06; LAG Düsseldorf 29.08.2005 - 17 Ta 503/05; LAG Düsseldorf 17.08.2006 - 6 Ta 452/06).
  • LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08

    Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen und vergleichsweiser Freistellung

    Streitgegenstand ist eine Kündigungserklärung, die gleichzeitig als fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung ausgesprochen worden ist (vgl. etwa LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 - 17 Ta 503/05 - Beschluss vom 17.08.2006 - 6 Ta 452/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2006 - 6 Ta 452/06

    Gegenstandswert für außerordentliche und hilfsweise ordentliche

    Es handelt sich dabei nicht um zwei gesonderte Kündigungserklärungen sondern um eine Kündigungserklärung, die streitwertmäßig nicht etwa zweifach zu bewerten ist (vgl. etwa LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2005 - 17 Ta 503/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2011 - 2 Ta 279/11

    Streitwert für Kündigungsschutzklage gegen fristlos und hilfsweise fristgemäß

    - 17 Ta 503/05 - vom 17.08.2006 - 6 Ta 452/06 - vom 06.05.2008 - 6 Ta 136/08 -).
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